Ev. Kindertageseinrichtung Erlengrund
In Absprache mit dem Jugendamt und dem Träger werden in unserer Ev. Kindertageseinrichtung Erlengrund 73 Kitaplätze in folgenden Gruppenformen angeboten:
2 x Gruppenform I (2 – 6 Jahre) mit insgesamt 40 Kindern
1 x Gruppenform II (1-3 Jahre) mit insgesamt 10 Kindern
1 x Gruppenform III (3 – 6 Jahre) mit insgesamt 22 Kindern
In unserer Kindertageseinrichtung werden in allen drei Gruppenformen die Möglichkeit einer Buchung von 25 Wochenstunden, 35 Wochenstunden im Block oder 45 Wochenstunden angeboten.
Die oben genannten Gruppenformen sind statistisch zu betrachten.
In unserem pädagogischen Alltag kann jedes Kind alle Räume nutzen, entdecken und erkunden. Mit seinen Themen, seinen Interessen und differenzierten Lernmomenten, die das Kind selbst gewählt hat, wird es in seinem Spiel zum Forscher und Entdecker, Spiel- und Gesprächspartner, Lehrender und Lernender. Die Altersmischungen in den Werkstatträumen bestimmen die Kinder selbst durch ihre Anwesenheit im Raum und ihr Engagement für die Spielsituation dort.
Unsere U2-Kinder finden in der Nestgruppe einen „sicheren Hafen“. Dort bewältigen sie ihre Eingewöhnung und machen erste Erfahrungen mit dem Lebensraum Kita. Nach und nach explorieren die Kinder auch in die Werkstatträume der Kindertageseinrichtung.
Ob ein U3-Kind in der Nestgruppe startet oder bereits bei den „Älteren“ legen wir im gemeinsamen Gespräch mit den Eltern fest und aufgrund der gemachten Beobachtungen am Schnuppernachmittag.
Als Kindertageseinrichtung und Familienzentrum gestalten wir unsere pädagogische Arbeit in enge Anbindung an die evangelische Kirchengemeinde und mit Kooperationspartnerschaften in der Gemeinde Senden.
Leitung
Frau Julia Jürgens
Telefon:
0 25 97 - 13 10
E-Mail:
ms-kita-senden@ev-kirchenkreis-muenster.de
Die Öffnungszeiten der Kita sind:
Mo - Fr: 07:00 - 16:00 Uhr.
Unsere Einrichtung nimmt an dem erweiterten Betrreungsmodell 35+3 des Kreises Coesfeld teil.
Familien mit 25-Stunden oder 35-Stunden-Veträgen können ihre Stunden innerhalb der Öffnungszeiten individuell einteilen.
Die Aufteilung der Betreuungsstunden erfolgt vor Beginn des neuen Kita-Jahres und gilt verbindlich für das ganze Kita-Jahr.
Zusätzlich bietet die Kita für unregelmäßige Bedarfe (wie z.B. Arzttermine) drei zusätzliche Betreuungsstunden pro Woche an.
Diese zusätzlichen Betreuungsstunden können von den Eltern nur im Rahmen der regulären Öffnungszeit der Kita in Anspruch genommen werden.
Der Bedarf ist der Kita rechtzeitig im Voraus (in der Regel mindestens zu Wochenbeginn) mitzuteilen.
Eine regelmäßige Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Es gibt jedoch grundsätzlich keine Begrenzung für Anlass oder Häufigkeit der Inanspruchnahme.
45 Stunden: Mo. - Fr: 07:00 - 16:00 Uhr
Schließzeiten:
- 3 Wochen in den NRW-Sommerferien (Sommer 2026: 27.07.2026 - 14.08.2026)
- zwischen Weihnachten und Neujahr
- 4 pädagogische Planungstage
- 1 Teamtag( Betriebsausflug
- Brückentage
Insgesamt hat die Einrichtung an 27 Tagen (neben den Wochenenden und gesetzl. Feiertagen) geschlossen.
Die genauen Daten werden zeitnah für das kommende Kalenderjahr bekannt gegeben.
25 Wochenstunden
30 Wochenstunden
35 Wochenstunden
40 Wochenstunden
45 Wochenstunden
Bushaltestelle:
Die Bushaltestelle "Erlengrund" befindet sich fußläufig in 100 m Entfernung. Von dort gibt es mit der Linie S90 eine regelmäßige Verbindung in Richtung Senden und Lüdinghausen.
Felexibilisierung der Betrreuungszeiten 35+3
Unsere Einrichtung nimmt an dem erweiterten Betrreungsmodell 35+3 des Kreises Coesfeld teil.
Familien mit 25-Stunden oder 35-Stunden-Veträgen können ihre Stunden innerhalb der Öffnungszeiten individuell einteilen.
Die Aufteilung der Betreuungsstunden erfolgt vor Beginn des neuen Kita-Jahres und gilt verbindlich für das ganze Kita-Jahr.
Zusätzlich bietet die Kita für unregelmäßige Bedarfe (wie z.B. Arzttermine) drei zusätzliche Betreuungsstunden pro Woche an.
Diese zusätzlichen Betreuungsstunden können von den Eltern nur im Rahmen der regulären Öffnungszeit der Kita in Anspruch genommen werden.
Der Bedarf ist der Kita rechtzeitig im Voraus (in der Regel mindestens zu Wochenbeginn) mitzuteilen.
Eine regelmäßige Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Es gibt jedoch grundsätzlich keine Begrenzung für Anlass oder Häufigkeit der Inanspruchnahme.