mykitaVM Stadt Trossingen
meine Vormerkung für einen Platz in der Krippe U3 oder Kindergarten Ü3 in Trossingen
meine Vormerkung für einen Platz in der Krippe U3 oder Kindergarten Ü3 in Trossingen
Hier können Sie Ihr Kind für einen Krippenplatz U3 oder Kindergartenplatz Ü3 in Trossingen vormerken.
Bevor Sie Ihr Kind registrieren, orientieren Sie sich bitte auf dem Reiter "Einrichtung" nach den Betreuungsformen /-zeiten der einzelnen Einrichtungen (Krippe oder Kindergarten). Dies ist für die Auswahl der von Ihnen gewünschten Einrichtung wichtig! Betreuungsformen der Einrichtungen Nur mit der richtig gewählten Betreuungsform werden Ihnen die gewünschten Einrichtungen angezeigt.
Aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels können die angegebenen Betreuungszeiten auf der Seite der Einrichtungen abweichen. Die Ferienzeiten richten sich nach dem festgelegten Ferienplan der einzelnen Kindertagesstätten. Dieser wird jährlich von den Einrichtungen festgelegt.
Anmeldeverfahren für einen Kinderbetreuungsplatz in Trossingen
Eine Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/27 (01.09.2026 bis 31.08.2027) muss fristgerecht bis zum 15.03.2026 erfolgen (abgelaufen). Die Platzvergabe findet nach dem Stichtag 15.03.2026, ab April 2026 statt.
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Alle Eltern, die eine schriftliche Zusage für das KJ 2026/27 erhalten haben, müssen mit der unterschriebenen Rückantwort die Platzzusage bestätigen! Für die Eltern, die im nächsten KiTa-Jahr eine Rückmeldung zur Zusage gemeldet haben, erhalten von der zugesagten Einrichtung nach Abschluss der Vergabe eine Einladung per Brief zum Elternabend. |
Link: zeitlicher Ablauf Kindergartenplatzvergabe
Eine erteilte Zusage für einen Krippen- oder Kindergartenplatz ist nur verbindlich bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Siehe Bundesministerium für Gesundheit. gesetzliche Voraussetzungen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html . Die Zusage muss immer mit einer unterschriebenen Rückantwort zur Zusage von den Eltern, an die Verwaltung Stadt Trossingen Frau Waidick christina.waidick@trossingen.de zurück geschickt werden. Erfolgt keine Rückmeldung in der angebenen Frist, verfällt der Platz und wird an ein anderes Kind vergeben. Die Vormerkung für Ihr Kind wird dann für das laufende und kommende Kitajahr nicht mehr berücksichtigt.
Kinder, die bereits registriert sind, aber noch keinen Krippen- oder Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2025/26 erhalten haben, stehen weiter auf der Warteliste und müssen nicht erneut angemeldet / registriert werden. Eine weitere Betrachtung im laufenden Kindergartenjahr und bei Bedarf für das neue Kindergartenjahr 2026/27 erfolgt immer bei frei werdenden Plätzen im Nachrückverfahren.
In den Trossinger Einrichtungen werden Kinder mit Wohnsitz Trossingen / Schura aufgenommen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn genügend Plätze vorhanden sind.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal mykitaVM. Zusätzlich zu der Wunscheinrichtung Prio 1 sollten zwei weitere Alternativeinrichtungen angegeben werden.
Wohnortänderung / Wegzug müssen der Einrichtung und der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Wegzug aus Trossingen erlischt der Anspruch.
Informieren Sie sich gerne auf der Homepage der Stadt Trossingen.
https://www.trossingen.de/leben-wohnen/kinderbetreuung
Wir freuen uns auf Ihr Kind und Sie als Familie.
Link: Betreuungsbeitrag
Viel Erfolg bei der Platzsuche!
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